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Erste Hilfe Einweisung nach MDK

Ansprechpartnerin

Frau
Teresa Krieg

Tel.: 07171 - 35 06 29
teresa.krieg@drk-gd.de

Weißensteiner Str. 40
73525 Schwäbisch Gmünd

Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte von mindestens acht Fortbildungsstunden gem. Ergänzung zum Rahmenvertrag nach §132 SGB V. Diese Fortbildungspflicht gilt für alle Pflegekräfte und nicht, wie oftmals vermutet, nur für einen Teil je Einrichtung. Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass Ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Vor allem Wiederbelebungsmaßnahmen werden als wichtiger Bestandteil einer Fortbildung gefordert.

Themen und Anwendungen

  • Notfallmaßnahmen bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Bewusstlosigkeit

Zielgruppe

Pflegekräfte 

Dauer

2 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten 

Kursgebühr

30,00 € pro Person 

300,00 € pro Kurs (bis 10 Personen) 
+ jede weitere Person 20,00 € (bis max. 15 Personen)